Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Johannesstraße 22a, 67346 Speyer |
Telefon: | 06232142400 |
Fax: | 06232142260 |
E-Mail: | sozialhilfe@stadt-speyer.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Konrad-Adenauer-Platz 6, 67373 Dudenhofen |
Telefon: | 06232656143 |
Fax: | 06232656204 |
E-Mail: | info@vgrd.de |
Anschrift: | Ludwigstraße 99, 67165 Waldsee |
Telefon: | 0623641820 |
Fax: | 06236418299 |
E-Mail: | info@vg-rheinauen.de |
Anschrift: | Hockenheimer Straße 5, 68775 Ketsch |
Telefon: | 062026060 |
Fax: | 06202606116 |
E-Mail: | info-ketsch@ketsch.de |
Anschrift: | Marktplatz 2, 67105 Schifferstadt |
Telefon: | 0623544320 |
Fax: | 0623544195 |
E-Mail: | stadtverwaltung@schifferstadt.de |
Anschrift: | Rathausstraße 1, 68766 Hockenheim |
Telefon: | 06205210 |
Fax: | 06205212990 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Speyer am Oberrhein wurde bereits 346 als Bischofssitz erwähnt. Als eine der bedeutsamsten Städte im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation entwickelte sich die Stadt schon im Mittelalter zu einem...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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