Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Saynbach 5-7, 56242 Selters |
Telefon: | 026267640 |
Fax: | 0262676420 |
E-Mail: | info@selters-ww.de |
Anschrift: | Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur |
Telefon: | 02602124240 |
Fax: | 02602124238 |
E-Mail: | kreisverwaltung@westerwaldkreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bahnhofstraße 10, 56422 Wirges |
Telefon: | 026026890 |
Fax: | 02602689177 |
E-Mail: | poststelle@wirges.de |
Anschrift: | Neumarkt 1, 56457 Westerburg |
Telefon: | 026632910 |
Fax: | 02663291888 |
E-Mail: | poststelle@vg-westerburg.de |
Anschrift: | Gerichtsstraße 1, 56414 Wallmerod |
Telefon: | 06435508200 |
Fax: | 06435508750 |
E-Mail: | poststelle@wallmerod.de |
Anschrift: | Rheinstraße 50, 56235 Ransbach-Baumbach |
Telefon: | 0262386136 |
Fax: | 0262386101 |
E-Mail: | info@ransbach-baumbach.de |
Anschrift: | Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur |
Telefon: | 0260294910 |
E-Mail: | kreisverwaltung@westerwaldkreis.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Weidenhahn liegt unweit der Westerwälder Seenplatte und ist Teil der Verbandsgemeinde Selters im Westerwald. Nicht nur die Weidenhahner Kirche, auch der Helleberg mit seinem Aussichtsturm ist sehenswert.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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