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Gewerbeämter in Dannefeld - Öffnungszeiten

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(17)
Gewerbeamt Gardelegen
17.41 km von Dannefeld
Anschrift:Rudolf-Breitscheid-Str. 3, 39638 Gardelegen
Telefon:03907716140
Fax:03907716111
E-Mail:ordnungsamt@gardelegen.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Di 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Do 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Dannefeld

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(4)
Gewerbeamt Klötze
9.64 km von Dannefeld
Anschrift:Schulplatz 1, 38486 Klötze
Telefon:03909403135
Fax:03909403200
E-Mail:anne.hinz@stadt-kloetze.de
Öffnungs­zeiten:bitte teiefonisch erfragen
(4)
Gewerbeamt
13.17 km von Dannefeld
Anschrift:Theodor-Müller-Straße 16a, 39646 Oebisfelde-Weferlingen
Telefon:039002480420
Fax:03900248010
E-Mail:info@stadt-oebisfelde-weferlingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
(2)
Gewerbeamt
20.57 km von Dannefeld
Anschrift:Lindenplatz 11, 39345 Flechtingen
Telefon:0390549862003
E-Mail:info@vg-flechtingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9.00-12.00 Uhr, Di 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr, Do 9.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr
Anschrift:Marschweg 3, 38489 Beetzendorf
Telefon:03900097282
Fax:039000288
E-Mail:info@vg-beetzendorf.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(7)
Gewerbeamt Kalbe (Milde)
23.28 km von Dannefeld
Anschrift:Schulstraße 11, 39624 Kalbe (Milde)
Telefon:03908097124
Fax:03908097153
E-Mail:rathaus@stadt-kalbe-milde.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 14-16 Uhr
sowie nach Vereinbarung
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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