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Sozialämter in Luckenau - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(26)
Sozialamt des Landkreises
204.24 km von Luckenau
Anschrift:Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg
Telefon:03445731266
Fax:03445731230
E-Mail:sozialamt@blk.de
Öffnungs­zeiten:Di 8:30-11:30 Uhr und 13-17:30 Uhr
Do 8:30-11:30 Uhr und 13-15 Uhr
Fr 8:30-11:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Luckenau

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(7)
Sozialamt
8.8 km von Luckenau
Anschrift:Großgrimmaer Str. 2, 06679 Hohenmölsen
Telefon:03444142252
Fax:03444142220
E-Mail:info@stadt-hohenmoelsen.de
Öffnungs­zeiten:Mo 13-15 Uhr
Di 9-12 Uhr und 13-17:30 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-15 Uhr
Fr 9-11:30 Uhr
(28)
Sozialamt des Saale-Holzland-Kreises
18.38 km von Luckenau
Anschrift:Schulgasse 15, 07607 Eisenberg
Telefon:03669170632
Fax:03669170750
E-Mail:sa@lrashk.thueringen.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
(3)
Sozialamt
19.31 km von Luckenau
Anschrift:Markt 1, 06686 Lützen
Telefon:0344443150
Fax:03444431588
E-Mail:rathaus@stadt-luetzen.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-15:30 Uhr
Fr 9-11 Uhr
(25)
Sozialamt
22.89 km von Luckenau
Anschrift:Gagarinstr. 99/101, 07545 Gera
Telefon:03658383101
Fax:03658383105
E-Mail:sozialamt@gera.de
Öffnungs­zeiten:Termine nach Vereinbarung
(11)
Sozialamt
25.81 km von Luckenau
Anschrift:Rathausstraße 4, 04571 Rötha
Telefon:0342066000
Fax:03420672433
E-Mail:stadtverwaltung@stadt-roetha.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Fr 9.00 - 12.00 Uhr, Di 9.00 - 12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr, Do 9.00 - 12.00 und 13.00 - 16.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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