Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Altmarkt 1, 09468 Geyer |
Telefon: | 03734610512 |
Fax: | 03734610562 |
E-Mail: | annett.mauersberger@stadt-geyer.com |
Anschrift: | Paulus-Jenisius-Straße 43, 09442 Annaberg-Buchholz |
Telefon: | 037338315101 |
Fax: | 037338315105 |
E-Mail: | info@kreis-erz.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Markt 1, 09427 Ehrenfriedersdorf |
Telefon: | 0373414523 |
Fax: | 0373414580 |
E-Mail: | info@stadt-ehrenfriedersdorf.de |
Anschrift: | Rathausplatz 4, 09419 Thum |
Telefon: | 03729739723 |
Fax: | 03729739777 |
E-Mail: | info@stadt-thum.de |
Anschrift: | Markt 1, 09456 Annaberg-Buchholz |
Telefon: | 037334250 |
Fax: | 03733425144 |
E-Mail: | buergerzentrum@annaberg-buchholz.de |
Anschrift: | Markt 6, 08297 Zwönitz |
Telefon: | 03775435157 |
Fax: | 03775435199 |
E-Mail: | verwaltung@zwoenitz.de |
Anschrift: | Mühle 1, 09488 Thermalbad Wiesenbad |
Telefon: | 0373356040 |
Fax: | 03733560416 |
E-Mail: | gemeinde@thermalbad-wiesenbad.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Geyer liegt im Tal des Geyersbaches und wurde 1381 erstmals urkundlich erwähnt. Der Ort ist fast vollständig von Waldgebieten umgeben. Als besonders sehenswert gilt einerseits das Bahnhofsgelände mit...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.
Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.
Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.
Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.
Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.
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