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Anschrift: | Süderende 1, 24977 Langballig |
Telefon: | 04636880 |
Fax: | 046368833 |
Anschrift: | Flensburger Straße 7, 24837 Schleswig |
Telefon: | 0462187508 |
Fax: | 0462187569 |
E-Mail: | Soziales@schleswig-flensburg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schinderdam 5, 24960 Glücksburg |
Telefon: | 04631451317 |
Fax: | 04631451377 |
Anschrift: | Schulstr. 1, 24975 Hürup |
Telefon: | 04634880 |
Fax: | 046348822 |
E-Mail: | info@amt-huerup.de |
Anschrift: | , 24931 Flensburg |
Telefon: | 0461850 |
Fax: | 0461852971 |
E-Mail: | stadtverwaltung@flensburg.de |
Anschrift: | Süderstr. 101, 24955 Harrislee |
Telefon: | 04617060 |
Fax: | 0461706173 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Hauptstraße 9, 24983 Handewitt |
Telefon: | 04608904039 |
Fax: | 04608904030 |
E-Mail: | info@gemeinde-handewitt.de |
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Vermutlich reicht die Historie von Munkbrarup bis in das frühe 13. Jahrhundert zurück. Die St. Laurenius-Kirche prägt das Gemeindebild maßgebend und ist architektonisch sehr interessant – ein Besuch...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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