Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen |
Telefon: | 036934858643 |
Fax: | 036934858217 |
E-Mail: | info@lk-sm.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstr. 4, 97638 Mellrichstadt |
Telefon: | 097766080 |
Fax: | 0977660866 |
E-Mail: | mail@vg-mellrichstadt.de |
Anschrift: | Marktstraße 24, 97645 Ostheim vor der Rhön |
Telefon: | 0977791700 |
Fax: | 09777917025 |
E-Mail: | vg@ostheim.de |
Anschrift: | Wiesenstraße 18, 98646 Hildburghausen |
Telefon: | 036854450 |
Fax: | 03685445501 |
E-Mail: | poststelle@lrahbn.thueringen.de |
Anschrift: | Friedrich-König-Straße 42, 98527 Suhl |
Telefon: | 03681742874 |
Fax: | 03681742875 |
E-Mail: | poststelle@stadtsuhl.de |
Anschrift: | Wiesenflecklein 4, 97633 Saal an der Saale |
Telefon: | 0976291000 |
Fax: | 09762910030 |
E-Mail: | info@vg-saal.de |
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Neubrunn liegt im Landkreis Schmalkalden-Meiningen im Freistaat Thüringen nahe der Grenze zu Franken. Bereits im Jahr 857 wurde die Ortschaft erstmals in einer Urkunde erwähnt. Sehenswert ist die unter...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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