Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Lorcher Straße 6, 73033 Göppingen |
Telefon: | 071612024201 |
Fax: | 071612024290 |
E-Mail: | kreisjugendamt@lkgp.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Pfarrstr. 11, 73033 Göppingen |
Telefon: | 071616500 |
Fax: | 071616505309 |
E-Mail: | stadtverwaltung@goeppingen.de |
Anschrift: | Pulverwiesen 11, 73726 Esslingen |
Telefon: | 0711390242650 |
Fax: | 0711390252650 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Winnender Str. 30/1, 71328 Waiblingen |
Telefon: | 071515011286 |
Fax: | 071515011440 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Winnender Str. 30/1, 71332 Waiblingen |
Telefon: | 071515011286 |
E-Mail: | kreisjugendamt@rems-murr-kreis.de |
Anschrift: | Wilhelmstraße (M) 3, 70182 Stuttgart |
Telefon: | 071121655555 |
Fax: | 071121655556 |
E-Mail: | poststelle.jugendamt@stuttgart.de |
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Der Ort Schlierbach befindet sich etwa zehn Kilometer westlich der Stadt Göppingen. Sehr bunt und lustig geht es auf dem alljährlichen Dorffest zu, das regionale Besucher anzieht.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Jugendamt ist eine Verwaltungsbehörde, die sich entsprechend SGB VIII um die Kinder- und Jugendhilfe kümmert.
Bereits um 1900 wurde die öffentliche Jugendwohlfahrt mit kommunalen Behörden zusammengeführt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Einrichtung von Jugendämtern auf kommunaler Ebene vorgeschrieben. Seither fußt die Struktur des Jugendamtes allgemein auf der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss.
Normalerweise besitzt jede Kommune in Deutschland eine behördliche Jugendhilfeeinrichtung, während auf Landkreisebene ein Kreisjugendamt besteht. Die Dienst- bzw. Fachaufsicht obliegt meist den Bürgermeistern oder Landräten.
Das Jugendamt erbringt im Rahmen der sozialen Dienstleistungen des Jugendschutz Jugendhilfeleistungen (z. B. Elterngeld, Kindergeld). Allgemeine Aufgaben der Jugendämter sind u. a. die Förderung von Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit, Hilfen zur Erziehung, die Kinderförderung sowie Beratungsangebote (z. B. zu Adoptionen).
Der Begriff Jugendschutz umschreibt allgemeine Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gesundheitlichen, sittlichen oder anderen Gefahren. In Deutschland sind Jugendschutzregelungen u. a. im Jugendarbeitsschutzgesetz, im Sozialgesetzbuch VIII und im Jugendschutzgesetz zu finden.
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