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Gewerbeämter in Ellzee - Öffnungszeiten

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(6)
Gewerbeamt des Landkreises
13.69 km von Ellzee
Anschrift:An der Kapuzinermauer 1, 89312 Günzburg
Telefon:08221950
Fax:0822195240
E-Mail:info@landkreis-guenzburg.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Ellzee

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(25)
Gewerbeamt des Landkreises
23.51 km von Ellzee
Anschrift:Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm
Telefon:073170400
Fax:0731704080999
E-Mail:poststelle@lra.neu-ulm.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi+Fr 7:30-12:30 Uhr Do 7:30-17:30 Uhr
(20)
Stadt Ulm - Bürgerdienste
24.45 km von Ellzee
Anschrift:Olgastraße 66, 89073 Ulm
Telefon:07311613322
Fax:07311611615
E-Mail:info@ulm.de
Öffnungs­zeiten:Infostelle Rathaus:
Mo-Mi 8-16 Uhr
Do 8-17 Uhr
Fr 8-13 Uhr
Anschrift:Schillerstr. 30, 89070 Ulm
Telefon:07311851448
Fax:07311851492
E-Mail:info@alb-donau-kreis.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung wird empfohlen
Anschrift:Große Allee 24, 89407 Dillingen an der Donau
Telefon:0907151114
Fax:0907151101
E-Mail:poststelle@landratsamt.dillingen.de
Öffnungs­zeiten:Allgemein:
Mo+Mi 7:30-12 Uhr
Di 7:30-14 Uhr
Do 7:30-12 Uhr und 14-17:30 Uhr
Fr 7:30-12:30 Uhr
Anschrift:Bad Wörishofer Str. 33, 87719 Mindelheim
Telefon:082619950
Fax:08261995333
E-Mail:info@lra.unterallgaeu.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-17 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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