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Gewerbeämter in Kronach (Landkreis) - Öffnungszeiten

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(7)
Gewerbeamt des Landkreises
0.38 km von Kronach (Landkreis)
Anschrift:Güterstraße 18, 96317 Kronach
Telefon:09261678248
Fax:09261678211
E-Mail:poststelle@lra-kc.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Landratsamt:
Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di-Mi 13:30-15:30 Uhr und Do 13:30-17:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Kronach (Landkreis)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(21)
Gewerbeamt
3.55 km von Kronach (Landkreis)
Anschrift:In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg
Telefon:039219210
Fax:03921921600
E-Mail:burg@stadt-burg.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 9-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 13:30-16 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13:30-17 Uhr
(15)
Gewerbeamt
16.96 km von Kronach (Landkreis)
Anschrift:Bahnhofsplatz 1, 96515 Sonneberg
Telefon:03675880106
Fax:03675880165
E-Mail:info@sonneberg.de
Öffnungs­zeiten:Di-Fr 8:30-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 13-18 Uhr
(16)
Gewerbebehörde des Landkreises Sonneberg
17.06 km von Kronach (Landkreis)
Anschrift:Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg
Telefon:03675871443
Fax:03675871404
E-Mail:gewerbebehoerde@lkson.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-17:30 Uhr
(15)
Gewerbeamt des Landkreises
17.39 km von Kronach (Landkreis)
Anschrift:Konrad-Adenauer-Str. 5, 95326 Kulmbach
Telefon:092217070
E-Mail:poststelle@landkreis-kulmbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 7:30-16:30 Uhr
Mi+Fr 7:30-12:30 Uhr
Do 7:30-17:30 Uhr
(10)
Gewerbeamt des Landkreises
21.09 km von Kronach (Landkreis)
Anschrift:Kronacher Str. 30, 96215 Lichtenfels
Telefon:09571180
Fax:09571181099
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 7:45-16 Uhr Do 7:45-17 Uhr Fr 7:45-12 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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