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Sozialämter im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm - Öffnungszeiten (Seite 2)

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Sozialamt
14.32 km von Pfaffenhofen a.d.Ilm
Anschrift:Schloßgasse 5, 85084 Reichertshofen
Telefon:084535120
Fax:0845351260
E-Mail:info@reichertshofen.de
Öffnungs­zeiten:Mo. bis Fr. 08.00 - 12.00 Uhr, Mi. 13.00 - 18.00 Uhr
(2)
Sozialamt
16.51 km von Pfaffenhofen a.d.Ilm
Anschrift:Münchener Straße 55, 85107 Baar-Ebenhausen
Telefon:08453320525
Fax:08453320515
E-Mail:gemeinde@baar-ebenhausen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
(3)
Sozialamt
18.93 km von Pfaffenhofen a.d.Ilm
Anschrift:Kirchplatz 4, 85290 Geisenfeld
Telefon:08452980
Fax:084529844
E-Mail:rathaus@geisenfeld.de
Öffnungs­zeiten:Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag zusätzlich 14:00 bis 18:00 Uhr
(5)
Sozialamt
20.82 km von Pfaffenhofen a.d.Ilm
Anschrift:Ingolstädter Str. 2, 85077 Manching
Telefon:084598556
Fax:084598547
E-Mail:info@manching.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 bis 12.00 Uhr, Mo 13.30 bis 16.00 Uhr, Mi 13.30 bis 18.00 Uhr
(3)
Sozialamt
28.06 km von Pfaffenhofen a.d.Ilm
Anschrift:Ulrich-Steinberger-Platz 12, 85088 Vohburg an der Donau
Telefon:0845792920
Fax:08457929220
E-Mail:stadtverwaltung@vohburg.de
Öffnungs­zeiten:Montag bis Freitag 8.00-12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich 13.00-18.00 Uhr
(1)
Sozialamt
29.47 km von Pfaffenhofen a.d.Ilm
Anschrift:Tassilostraße 20, 85126 Münchsmünster
Telefon:08402939917
Fax:08402939920
E-Mail:gemeinde@muenchsmuenster.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo, Di, Do 14-16 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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