Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Grochwitzer Str. 20, 04916 Herzberg (Elster) |
Telefon: | 03535463525 |
Fax: | 03535463156 |
E-Mail: | landrat@lkee.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rudolf-Breitscheid-Straße 4, 01945 Ruhland |
Telefon: | 0357523741 |
Fax: | 0357522097 |
E-Mail: | soziales-leiter@amt-ruhland.de |
Anschrift: | Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg |
Telefon: | 035738704201 |
Fax: | 035738704210 |
E-Mail: | jugendamt@osl-online.de |
Anschrift: | Schloßstraße 27, 04860 Torgau |
Telefon: | 034217586105 |
Fax: | 03421758856110 |
E-Mail: | info@lra-nordsachsen.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 01589 Riesa |
Telefon: | 03525700487 |
E-Mail: | info@stadt-riesa.de |
Anschrift: | Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald) |
Telefon: | 03546201936 |
Fax: | 03546201850 |
E-Mail: | dezernat4@dahme-spreewald.de |
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Doberlug-Kirchhain ist eine Doppelstadt und liegt im Landkreis Elbe-Elster in der Niederlausitz. Schon 1105 wurde Doberlug erstmals erwähnt. Zahlreiche Museen sind attraktiv für Besucher, so das...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Jugendamt ist eine Verwaltungsbehörde, die sich entsprechend SGB VIII um die Kinder- und Jugendhilfe kümmert.
Bereits um 1900 wurde die öffentliche Jugendwohlfahrt mit kommunalen Behörden zusammengeführt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Einrichtung von Jugendämtern auf kommunaler Ebene vorgeschrieben. Seither fußt die Struktur des Jugendamtes allgemein auf der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss.
Normalerweise besitzt jede Kommune in Deutschland eine behördliche Jugendhilfeeinrichtung, während auf Landkreisebene ein Kreisjugendamt besteht. Die Dienst- bzw. Fachaufsicht obliegt meist den Bürgermeistern oder Landräten.
Das Jugendamt erbringt im Rahmen der sozialen Dienstleistungen des Jugendschutz Jugendhilfeleistungen (z. B. Elterngeld, Kindergeld). Allgemeine Aufgaben der Jugendämter sind u. a. die Förderung von Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit, Hilfen zur Erziehung, die Kinderförderung sowie Beratungsangebote (z. B. zu Adoptionen).
Der Begriff Jugendschutz umschreibt allgemeine Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gesundheitlichen, sittlichen oder anderen Gefahren. In Deutschland sind Jugendschutzregelungen u. a. im Jugendarbeitsschutzgesetz, im Sozialgesetzbuch VIII und im Jugendschutzgesetz zu finden.
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