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Sozialämter in Molbergen - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(3)
Sozialamt
3.49 km von Molbergen
Anschrift:Cloppenburger Straße 22, 49696 Molbergen
Telefon:04475949419
Fax:04475949490
E-Mail:rathaus@molbergen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12:30 Uhr sowie Mo, Do 14-16 Uhr und Mi 14-18 Uhr
(25)
Sozialamt des Landkreises
8.74 km von Molbergen
Anschrift:Eschstr. 29, 49661 Cloppenburg
Telefon:0447115208
Fax:0
E-Mail:kreishaus@lkclp.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.30 Uhr - 12.30 Uhr sowie nach Vereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Molbergen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(10)
Sozialamt
8.76 km von Molbergen
Anschrift:Sevelter Straße 8, 49661 Cloppenburg
Telefon:04471185132
Fax:04471185101
E-Mail:rathaus@cloppenburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30 - 12:30 Uhr, Mo-Mi 14:30 - 16:00 Uhr, Do 14:30 - 17:00 Uhr
(2)
Sozialamt
9.9 km von Molbergen
Anschrift:Hauptstraße 15, 49681 Garrel
Telefon:0447489916
Fax:0447489930
E-Mail:schewe@garrel.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr
(3)
Sozialamt
11.23 km von Molbergen
Anschrift:Am Marktplatz 1, 49688 Lastrup
Telefon:04472890055
Fax:04472890035
E-Mail:piltz@lastrup.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12:30 Uhr sowie Mo-Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
(2)
Sozialamt
11.37 km von Molbergen
Anschrift:Kirchstr. 1, 49699 Lindern (Oldenburg)
Telefon:05957961013
Fax:05957961030
E-Mail:gemeinde@lindern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(2)
Sozialamt
13.04 km von Molbergen
Anschrift:Am Kirchplatz 15, 26219 Bösel
Telefon:04494890
Fax:044948910
E-Mail:gemeinde@boesel.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Do, Fr 8:30-12:30 Uhr
Mi 8:30-12:30 Uhr und 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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