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Anschrift: | Klosterstraße 14, 15344 Strausberg |
Telefon: | 033468508404 |
Fax: | 033468506409 |
E-Mail: | jugendamt@landkreismol.de |
Anschrift: | Puschkinplatz 12, 15306 Seelow |
Telefon: | 033468506401 |
Fax: | 03346420 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Markt 1, 16225 Eberswalde |
Telefon: | 033342141202 |
Fax: | 033342142202 |
E-Mail: | kreisverwaltung@kvbarnim.de |
Anschrift: | Riesaer Str. 94, 12591 Berlin |
Telefon: | 030115 |
Fax: | 030902934105 |
E-Mail: | jugendamt@ba-mh.berlin.de |
Anschrift: | Große-Leege-Str. 103, 13055 Berlin |
Telefon: | 030115 |
E-Mail: | juginfo@lichtenberg.berlin.de |
Anschrift: | Berliner Allee 252-260, 13088 Berlin |
Telefon: | 030115 |
E-Mail: | poststelle@ba-pankow.berlin.de |
Anschrift: | Frankfurter Allee 35-37, 10247 Berlin |
Telefon: | 030902980 |
Fax: | 030902984195 |
E-Mail: | jugendamt-geschaeftsstelle@ba-fk.berlin.de |
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Das Jugendamt ist eine Verwaltungsbehörde, die sich entsprechend SGB VIII um die Kinder- und Jugendhilfe kümmert.
Bereits um 1900 wurde die öffentliche Jugendwohlfahrt mit kommunalen Behörden zusammengeführt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Einrichtung von Jugendämtern auf kommunaler Ebene vorgeschrieben. Seither fußt die Struktur des Jugendamtes allgemein auf der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss.
Normalerweise besitzt jede Kommune in Deutschland eine behördliche Jugendhilfeeinrichtung, während auf Landkreisebene ein Kreisjugendamt besteht. Die Dienst- bzw. Fachaufsicht obliegt meist den Bürgermeistern oder Landräten.
Das Jugendamt erbringt im Rahmen der sozialen Dienstleistungen des Jugendschutz Jugendhilfeleistungen (z. B. Elterngeld, Kindergeld). Allgemeine Aufgaben der Jugendämter sind u. a. die Förderung von Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit, Hilfen zur Erziehung, die Kinderförderung sowie Beratungsangebote (z. B. zu Adoptionen).
Der Begriff Jugendschutz umschreibt allgemeine Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gesundheitlichen, sittlichen oder anderen Gefahren. In Deutschland sind Jugendschutzregelungen u. a. im Jugendarbeitsschutzgesetz, im Sozialgesetzbuch VIII und im Jugendschutzgesetz zu finden.
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