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Gewerbeämter in Roskow - Öffnungszeiten

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(6)
Gewerbeamt
12.12 km von Roskow
Anschrift:Chausseestraße 33 b, 14778 Beetzsee
Telefon:03381799913
Fax:03381799940
E-Mail:info@amt-beetzsee.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-12 Uhr
Di 9-12 und 13-18 Uhr
Do 9-12 und 13- 17 Uhr
(9)
Gewerbeamt
25.09 km von Roskow
Anschrift:August-Bebel-Straße 10, 14789 Wusterwitz
Telefon:03383966916
Fax:03383966931
E-Mail:gewerbeamt@amt-wusterwitz.de
Öffnungs­zeiten:Di 9.00-12.00 & 13.00-18.00 Uhr, Do 7.30-12.00 & 13.00-15.00 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Roskow

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(5)
Gewerbeamt
8.68 km von Roskow
Anschrift:Rathausstraße 7, 14669 Ketzin
Telefon:033233720114
Fax:033233720199
E-Mail:sebastian.neumann@ketzin.de
Öffnungs­zeiten:Di 8-12 und 14-16 Uhr sowie Do 8-12 und 14-18 Uhr und nach Vereinbarung
(16)
Gewerbebehörde
13.37 km von Roskow
Anschrift:Nicolaiplatz 30, 14770 Brandenburg an der Havel
Telefon:03381583280
Fax:03381583299
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
(8)
Gewerbeamt
17.33 km von Roskow
Anschrift:Hoppenrader Allee 1, 14641 Wustermark
Telefon:033234730
Fax:03323473250
E-Mail:info@wustermark.de
Öffnungs­zeiten:Di 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Do 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
(4)
Gewerbeamt
17.39 km von Roskow
Anschrift:Friedensstraße 3, 14797 Kloster Lehnin
Telefon:03382730725
Fax:03382730762
E-Mail:buergerservice@lehnin.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 15-18 Uhr
Do 7:30-12 Uhr und 14-16 Uhr
sowie nach telefonischer Terminvereinbarung
(26)
Gewerbeamt
18.23 km von Roskow
Anschrift:Rathausplatz 1, 14641 Nauen
Telefon:03321408315
Fax:033214467333
E-Mail:gewerbe@nauen.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 14-17 Uhr
Do 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
und nach Terminvereinbarung
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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