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Ordnungsämter in Nordrhein-Westfalen - Öffnungszeiten (Seite 10)

Info zu Ordnungsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Kirchstraße 1, 48324 Sendenhorst
Telefon:02526303214
Fax:02526303100
E-Mail:mail@sendenhorst.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30 - 12:30 Uhr, Mi 14:30 - 16:00 Uhr, Do 14:30 - 18:00 Uhr
Anschrift:Dr.-Conrads-Str. 1, 45721 Haltern am See
Telefon:023649330
Fax:02364933181
E-Mail:ordnungsamt@haltern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo 13:30-17:30 Uhr und Di-Do 13:30-16 Uhr
Mittwoch geschlossen
Anschrift:Schulstr. 7, 59581 Warstein
Telefon:0290281351
Fax:0290281216
E-Mail:post@warstein.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung
Anschrift:Hauptstr. 74, 59609 Anröchte
Telefon:029478880
Fax:02947888180
E-Mail:post@anroechte.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30 - 12:00 Uhr, Mo-Di 14:00 - 16:00 Uhr, Do 14:00 - 18:00 Uhr
Anschrift:Münsterstr. 30, 48308 Senden (Westfalen)
Telefon:02597699805
Fax:02597699222
E-Mail:info@senden-westfalen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo-Mi 14-15:30 Uhr und Do 14-17 Uhr
Anschrift:Hundemstraße 35, 57399 Kirchhundem
Telefon:0272340930
Fax:0272340955
E-Mail:post@kirchhundem.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 8.00 - 12.30 & 14.00 - 16.00 Uhr, Do 8.00 - 12.30 & 14.00 - 17.30 Uhr, Fr 8.00 - 12.15 Uhr
Anschrift:Willy-Brandt-Platz 2, 45964 Gladbeck
Telefon:02043992251
Fax:02043991320
E-Mail:rathaus@stadt-gladbeck.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und Mo-Do 13.30 Uhr - 15.30 Uhr
Anschrift:Hauptstraße 157, 42579 Heiligenhaus
Telefon:0205613461
Fax:02056137461
E-Mail:info@heiligenhaus.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Borromäusstr. 1, 51789 Lindlar
Telefon:02266960
Fax:022668867
E-Mail:info@gemeinde-lindlar.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo 14-18 Uhr
Anschrift:Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten
Telefon:02268939309
Fax:02268939140
E-Mail:gemeinde@kuerten.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do, Fr 8:00 - 12:00, Do 14:00 - 18:00 Uhr
91 - 100 von 100
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Ordnungsamt Nordrhein-Westfalen
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Ordnungsamt

Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.

Aufgaben des Ordnungsamtes

Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.

Maßnahmen zur Gefahrenabwehr

Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.

Überwachung des ruhenden Verkehrs

Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.

Kommunaler Ordnungsdienst

Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).

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