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Anschrift: | Eichborndamm 215, 13437 Berlin |
Telefon: | 030902946119 |
Fax: | 030902946325 |
E-Mail: | jugendamt@reinickendorf.berlin.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin |
Telefon: | 030115 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | Familienbuero@ba-mitte.berlin.de |
Anschrift: | Klosterstraße 36, 13581 Berlin |
Telefon: | 030115 |
Fax: | 030902792006 |
E-Mail: | Jugendamt@ba-spandau.berlin.de |
Anschrift: | Goslarer Ufer 39, 10589 Berlin |
Telefon: | 030902910 |
E-Mail: | jugendamtsleitung@charlottenburg-wilmersdorf.de |
Anschrift: | Berliner Allee 252-260, 13088 Berlin |
Telefon: | 030115 |
E-Mail: | poststelle@ba-pankow.berlin.de |
Anschrift: | Rathausstraße 27, 12105 Berlin |
Telefon: | 030902774000 |
E-Mail: | info-jugendamt@ba-ts.berlin.de |
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Eine erste urkundliche Erwähnung als Dalldorf ist auf das Jahr 1322 datiert. Damals bestand der Ort fast ausschließlich aus Wald und Heideland. 1905 erfolgte die Umbenennung in Wittenau und 1920 die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Jugendamt ist eine Verwaltungsbehörde, die sich entsprechend SGB VIII um die Kinder- und Jugendhilfe kümmert.
Bereits um 1900 wurde die öffentliche Jugendwohlfahrt mit kommunalen Behörden zusammengeführt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Einrichtung von Jugendämtern auf kommunaler Ebene vorgeschrieben. Seither fußt die Struktur des Jugendamtes allgemein auf der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss.
Normalerweise besitzt jede Kommune in Deutschland eine behördliche Jugendhilfeeinrichtung, während auf Landkreisebene ein Kreisjugendamt besteht. Die Dienst- bzw. Fachaufsicht obliegt meist den Bürgermeistern oder Landräten.
Das Jugendamt erbringt im Rahmen der sozialen Dienstleistungen des Jugendschutz Jugendhilfeleistungen (z. B. Elterngeld, Kindergeld). Allgemeine Aufgaben der Jugendämter sind u. a. die Förderung von Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit, Hilfen zur Erziehung, die Kinderförderung sowie Beratungsangebote (z. B. zu Adoptionen).
Der Begriff Jugendschutz umschreibt allgemeine Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gesundheitlichen, sittlichen oder anderen Gefahren. In Deutschland sind Jugendschutzregelungen u. a. im Jugendarbeitsschutzgesetz, im Sozialgesetzbuch VIII und im Jugendschutzgesetz zu finden.
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