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Gewerbeämter in Stadtbezirk 05 (Düsseldorf) - Öffnungszeiten

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(102)
Ordnungsamt - Gewerbeaufsichtsamt
3.32 km von Stadtbezirk 05 (Düsseldorf)
Anschrift:Worringer Str. 111, 40200 Düsseldorf
Telefon:02118923268
Fax:02118933799
E-Mail:gewerbemeldestelle@duesseldorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Stadtbezirk 05 (Düsseldorf)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(72)
Gewerbemeldestelle
6.51 km von Stadtbezirk 05 (Düsseldorf)
Anschrift:Markt 2, 41460 Neuss
Telefon:02131903204
Fax:02131902479
E-Mail:gewerbemeldestelle@stadt.neuss.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
(26)
Amt für Wirtschaftsförderung und Planung des Landkreises
14.43 km von Stadtbezirk 05 (Düsseldorf)
Anschrift:Düsseldorfer Str. 26, 40822 Mettmann
Telefon:02104990
Fax:02104994444
E-Mail:kme@kreis-mettmann.eu
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(17)
Gewerbeamt
14.74 km von Stadtbezirk 05 (Düsseldorf)
Anschrift:Paul-Wierich-Platz 2, 41539 Dormagen
Telefon:021332570
Fax:0213325777000
E-Mail:stadtverwaltung@stadt-dormagen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8-17 Uhr
Mi 8-13:30 Uhr
Do 8-18 Uhr
Fr 8-13:30 Uhr
Sa 10-12 Uhr
Anschrift:Elbestr. 7, 47800 Krefeld
Telefon:02151862890
Fax:02151861111
E-Mail:gewerbemeldestelle@krefeld.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Gewerbeamt
22.19 km von Stadtbezirk 05 (Düsseldorf)
Anschrift:Gasstr. 22b, 42657 Solingen
Telefon:02122903620
Fax:02122903669
E-Mail:gewerbe@solingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12:30 Uhr sowie Do 14-17 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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