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Gewerbeämter in Saarland - Öffnungszeiten (Seite 2)

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Wilhelm-Heinrich-Straße 36, 66564 Ottweiler
Telefon:068249060
Fax:068249061288
E-Mail:info@landkreis-neunkirchen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Mi 13:30-15:30 Uhr und Do 13:30-18 Uhr
Anschrift:Sulzbachtalstr. 81, 66280 Sulzbach/Saar
Telefon:068975080
Fax:06897508102
E-Mail:information@stadt-sulzbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Mi 13-16 Uhr und Do 13-18 Uhr
Anschrift:Saarbrücker Str. 31, 66292 Riegelsberg
Telefon:068069300
Fax:06806930201
E-Mail:gemeinde@riegelsberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Do 13-15:30 Uhr
Anschrift:Tritschlerstraße 5, 66606 Sankt Wendel
Telefon:068518012800
Fax:068518012872
E-Mail:info@lkwnd.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Oberer Markt 16, 66538 Neunkirchen/Saar
Telefon:06821202203
Fax:0682120230
E-Mail:ordnungsamt@neunkirchen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Do 13:30-16 Uhr
Anschrift:Hauptstr. 116, 66583 Spiesen-Elversberg
Telefon:068217910
Fax:06821791160
E-Mail:poststelle@spiesen-elversberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13-18 Uhr
Fr 8-12 Uhr
Anschrift:Rathausplatz 1, 66839 Schmelz
Telefon:06887301170
Fax:068877834
E-Mail:gemeinde@schmelz.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Do 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Di 8-12 Uhr
Mi 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 8-13 Uhr
Anschrift:Poststraße 20, 66649 Oberthal
Telefon:0685490170
Fax:06854901717
E-Mail:rathaus@oberthal.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr und 13:30-15:30 Uhr
Anschrift:Am Markt 12, 66386 Sankt Ingbert
Telefon:06894130
Fax:0689413240
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 8-16 Uhr Do 8-18 Uhr Fr 8-12 Uhr
Anschrift:Rathausplatz 1, 66346 Püttlingen
Telefon:06898691105
Fax:06898691174
E-Mail:stadtverwaltung@puettlingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr sowie Di 13:30-17:30 Uhr und Do 13:30-15:30 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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