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Sozialämter in Nordrhein-Westfalen - Öffnungszeiten (Seite 4)

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Lüdenscheider Str. 6, 58791 Werdohl
Telefon:023929170
Fax:02392917238
E-Mail:post@werdohl.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12:30 Uhr sowie 14-16 Uhr, Di+Fr 8-12:30 Uhr und Do 8-12:30 Uhr und 14-17 Uhr
Anschrift:Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg
Telefon:029322010
Fax:0293225250
E-Mail:stadt@arnsberg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Am Spring 4, 59469 Ense
Telefon:02938980156
Fax:029384000
E-Mail:d.schroeder@​gemeinde-ense.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Mo 14-17:30 Uhr und Do 14-17 Uhr
Anschrift:Hedwig-Dransfeld-Str. 23, 59457 Werl
Telefon:029228000
Fax:029228005099
E-Mail:post@werl.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr, Do 14 - 18 Uhr
Anschrift:Willy-Brandt-Platz 1, 44532 Lünen
Telefon:023061040
Fax:02306104211480
E-Mail:stadtverwaltung@luenen.de
Öffnungs­zeiten:allgemeine Servicezeiten:
Mo-Do 8-16 Uhr
Fr 8-12:30 Uhr
Anschrift:Rathausplatz 1, 58579 Schalksmühle
Telefon:0235584256
Fax:0235584299
E-Mail:post@schalksmuehle.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13:30-17:30 Uhr
Anschrift:Frankfurter Str. 38, 58339 Breckerfeld
Telefon:0233880956
Fax:0233880967
E-Mail:info@breckerfeld.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 und Mo, Do 14:00 - 17:00 Uhr
Anschrift:Limbecker Straße 31, 44388 Dortmund
Telefon:02315029670
Fax:02315029673
E-Mail:seniorenbuero.luetgendortmund@dortmund.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Rathausplatz 2, 58507 Lüdenscheid
Telefon:02351171687
Fax:02351171710
E-Mail:soziale-leistungen@luedenscheid.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Sprechzeiten:
Mo-Di, Do 9-12 Uhr und 14-16 Uhr
Fr 9-12 Uhr
Anschrift:Bürenstr. 1, 44359 Dortmund
Telefon:02315028090
Fax:02315010950
E-Mail:seniorenbuero.mengede@dortmund.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
31 - 40 von 100
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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